Brunnenanlagen
Bis vor einiger Zeit wurde die Nutzung des Grundwassers
zur Gewinnung von Erdwärme eingesetzt. Das System
funktionierte so, dass aus einem Brunnen (Förderbrunnen)
Grundwasser entnommen, und nach der Wärmenutzung
in das Erdreich über einen zweiten Brunnen (Schluckbrunnen)
zurückgeführt wurde. Aufgrund der entstandenen
Schäden durch die Abkühlung des Grundwassers,
wobei es zu Verockerungen der Anlage kommen konnte,
bzw. Korrosionsschäden entstanden, kam man zu den
heute eingesetzten Kollektor-und Sondenanlagen, die
in einem geschlossenen Rohrsystem zur Anwendung gelangen.
Erdwärmesonden
Erdwärmesondenanlagen beinhalten mindestens eine
Sonde mit entsprechender Bohrung. Die Sondentiefe hängt
von der anstehenden Geologie ab. Um das Genehmigungsverfahren
ausschließlich über die Untere Wasserbehörden
abschließen zu können, werden hier Bohrungen
bis zu einer Tiefe von 100 m notwendig.
In diese Bohrung wird dann eine Erdwärmesonde eingesetzt.
In die Erdwärmesonde, die als Doppel-U-Sonde ausgeführt
werden sollte, aus Rohrdurchmessern DN 32 bzw. DN 25
wird dann in dieses geschlossene System, in der Regel
ein Wasser- Glykol-Gemisch eingefüllt. Die innerhalb
des Hauses eingebaute Wärmepumpe erzeugt dann die
erforderliche Nutzwärme für den Heizbedarf
bzw. Warmwasserbedarf, wobei dann der Wärmeträger
abgekühlt wird. Die Investitionskosten einer Erdwärmeanlage
sind im Verhältnis höher als ein konventionelles
Heizsystem.
Hierbei sind jedoch die eingesparten Heiz- und Wartungskosten
möglicherweise auch bauliche Kosten gegen zu rechnen.
Eine Erdwärmesondenanlage hat den Vorteil, gegenüber
einer Kollektoranlage, dass nur ein punktueller Eingriff
im Bereich des Grundstückes erforderlich wird.
Somit ist auch für die Modernisierung ihrer Heizungsanlage
eine Erdwärmesondenanlage von Vorteil.
Um die Kosten einer neuen alternativen Heizanlage niedrig
kalkulieren zu können, sollten sie frühzeitig
einen Fachingenieur aufsuchen, der mit der Berechnung
der Wärmeanlage mit frühzeitiger Einbindung
der Unteren Wasserbehörde vertraut ist.
Planungsgrundlagen schaffen
Um ihre Erdwärmesondenanlage bzw. Kollektoranlage
optimal und korrekt dimensionieren zu können, sind
genaue Kenntnisse über den geologischen bzw.
hydrogeologischen Aufbau des Untergrundes erforderlich.
Die geowissenschaftlichen
Basisdaten bis zu einer Tiefe von ca. 100 m hat der
Geologische Dienst NRW in einheitlicher Form ausgewertet.
Darauf baut das geothermische Potential des Untergrundes
zur Nutzung mittels Erdwärmesonden auf.
Die Fa. Geothermica Ingenieurbohr- und Planungsgesellschaft
mbH verfügt über diese Daten und berät
Sie gerne.
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Kollektoranlagen
Die Kollektoranlagen bestehen aus erdverlegten Rohrsystemen
in einer Tiefe von rd. 1,2 bis 1,5 m Tiefe. Da der Flächenbedarf
ca. das 1,5-fache der beheizbaren Fläche beträgt,
(Wärmebedarf von rd. 8 kW benötigt eine Kollektorfläche
von ca. 250 m²) ist der Einsatz dort als besonders
gut geeignet, wo viel Grundstücksfläche zur
Verfügung steht. Im Übrigen sollte die Bepflanzung
zur Vorbeugung von Wurzelschäden und Auskühlung
des anstehenden Bodens dienen.
Der Wärmeträger des geschlossenen Rohrsystems
ist ebenfalls wie auch bei den anderen Systemen in der
Regel ein Wasser- Glykol-Gemisch. Die Berechnung einer
solchen Anlage sollte ebenfalls einem Fachingenieur
überlassen werden, der sich dann frühzeitig
mit den entsprechenden Unteren Wasserbehörden in
Verbindung setzt.

Das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren
Wärmepumpen, die zur Nutzung des Grundwassers-
und Erdwärme eingesetzt werden sollen unterliegen
grundsätzlich der Erlaubnispflicht gem. §
2,3,7 WHG
(Wasserhaushaltsgesetz) und in NRW den § 24,25
LWG (Landeswassergesetz).
Die Anträge für eine wasserrechtliche Genehmigung
bzw. wasserrechtlichen Erlaubnis sind jeweils bei den
zuständigen Unteren Wasserbehörden zu stellen.
Auch diese Unterlagen werden bei Bedarf durch die Fa.
Geothermica Ingenieurbohr- und Planungsgesellschaft
mbH ausgeführt.
Da Auflagen aus einem entsprechenden Genehmigungsbescheid
weitere Kosten verursachen können, sollten im Vorfeld
des Genehmigungsverfahren die Abstimmungen mit den entsprechenden
Unteren Wasserbehörden der Kreise erfolgen. Einschränkungen
bezüglich der Nutzung von Erdwärme gibt es
in den Schutzzonen I und II von Trinkwasserschutzgebieten
und Heilquellenschutzgebieten. In diesen Schutzzonen
rst die Errichtung von Erdwärmesonden bzw. Erdwärmekollektoren
oder Brunnen unzulässig. Die weiteren Schutzverordnungen
für verschiedene Schutzzonen sind auf jedenfall
zu beachten und mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.
Bohrungen, die mehr als 100 m in den Boden eindringen
sollen, sind der Bergbaubehörde gem. § 127
BBergG der Bergbehörde anzuzeigen und zur Genehmigung
vorzulegen.
Die Anschrift in NRW lautet:
Bergamt Kamen
Südfeld 9a
59174 Kamen
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